Mit der Einwilligung zur Mitgliedschaft bestätigt die antragstellende Person, dass Sie die Ziele und insbesondere die Satzung des Fördervereins Ablachtalbahn e.V. anerkennt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit). Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 30. September schriftlich gegenüber dem Fördervereins Ablachtalbahn e.V. erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrags.
Der Jahres-Mitgliedschaftsbeitrag für Einzelpersonen beträgt 30 €, für Familienmitgliedschaften 60 € und für juristische Personen 100 €. Höhere Beiträge sind freiwillig. Der Mitgliedsausweis gilt als Saisonticket in der Biberbahn Stockach-Mengen.
Information zur Datenschutzerklärung
Nutzung der E-Mail-Adresse: Die antragstellende Person willigt ein, dass der Förderverein Ablachtalbahn e.V. die E-Mail-Adresse zum Zwecke der Übermittlung der ausgewählten Medien, sowie zur allgemeinen Kommunikation nutzt. Eine Übermittlung der E-Mail-Adresse an Dritte ist dabei ausgeschlossen.
Sie können auch gerne die Beitrittserklärung als PDF herunterladen und uns per Post zukommen lassen.